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Arten von Schweizer Aufenthaltsbewilligungen

Vermerk: Die unterstehenden Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Sie ersetzen nicht die Rechtsberatung, die Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen kantonalen Migrationsbehörde, einem Steuerberater und einem spezialisierten Anwalt vor Ort einholen sollten. Alle nachstehenden Informationen stammen aus zuverlässigen Quellen. Sequoia Consulting Sagl übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Korrektheit und lehnt jegliche Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben könnten. Wenn nichts anderes angegeben ist, sind alle Zahlen ungeprüft. Alle hier bereitgestellten Inhalte können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert oder vollständig gelöscht werden.
Jeder Ausländer, der sich mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz niederlassen will, muss eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung einholen.

Für eine Erwerbstätigkeit: Die Aufenthaltsbewilligung ist ab dem ersten Tag der Tätigkeit erforderlich.

Ohne Erwerbstätigkeit: Die Aufenthaltsbewilligung muss nach einem ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz von mehr als 90 Tagen (3 Monaten) erteilt werden, auch für EU/EFTA-Bürger.

Für EU/EFTA-Bürger gelten andere Bedingungen als für Nicht-EU/EFTA-Bürger:
Für EU/EFTA-Bürger ist die Erteilung einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung mit oder ohne Erwerbstätigkeit dank des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zwischen der Schweiz und der EU, das EU-Bürgern das freie Leben und Arbeiten in der EU und der Schweiz ermöglicht, relativ einfach. 
Für Nicht-EU/EFTA-Bürger ist das Verfahren zur Erlangung einer Schweizer Aufenthaltsgenehmigung wesentlich komplizierter und in einigen Fällen sogar unmöglich. 

Arten von Schweizer Aufenthaltsbewilligungen

EU*/EFTA** Bürger Nicht-EU/EFTA Bürger
  • Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)
  • Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
  • Ausweis C EU/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
  • Ausweis Ci EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
  • Ausweis G EU/EFTA (Grenzgängerbewilligung)
  • Ausweis B (befristete Aufenthaltserlaubnis)
  • Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
  • Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
  • Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
  • Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
  • Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)
  • Ausweis N (für Asylsuchende)
  • Ausweis S (für Schutzbedürftige)

*EU-27: Belgien, Bulgarien, Dӓnemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Rumӓnien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern
**EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Ausweis B (zeitlich begrenzte Aufenthaltsbewilligung) – Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für 1 Jahr, die erneuerungsbedürftig sein kann (EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger: Gültigkeitsdauer 5 Jahren). Mit dieser Bewilligung kann man eine Wohnimmobilie als Erstwohnsitz erwerben.

Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) – Es sind Niederlassungsrechte in der Schweiz gewӓhrleistet (nach 5 oder 10 Jahren, je nach Staatsangehörigkeit). Mit dieser Genehmigung können Sie wohnen, wo Sie wollen, und so viele Immobilien kaufen, wie Sie wollen.

Ausweis G (Grenzgängerbewilligung) – dieser Ausweis bezeichnet diejenigen, die in der Schweiz arbeiten, aber die sich in einem anderen EU/EFTA Staat aufhalten. Grenzgänger kehren mindestens einmal pro Woche an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurück. Der Ausweis G ist 5 Jahre lang gültig, solange ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr besteht. Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung) – gültig bis 1 Jahr, kann bis 24 Monate (insgesamt) verlӓngert werden.

Ausweis L (kurzfristiger Aufenthaltsbewilligung) - gültig für bis zu einem Jahr. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag von weniger als 12 Monaten haben, gilt die Bewilligung so lange wie der Vertrag (EU-/EFTA-Staatsangehörige benötigen keine Genehmigung, wenn sie weniger als 3 Monate arbeiten). Diese Bewilligung wird häufig verwendet, wenn Sie in die Schweiz kommen, um Arbeit zu suchen oder eine Ausbildung zu absolvieren.